Selektivverträge: Behandlung nur für HzV-Patienten?
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Hausarztverträge haben viele Vorzüge für den Arzt und seine Patienten. Da scheint die Idee naheliegend, sich auf die Behandlung jener Patienten zu beschränken, die sich in einen HzV-Vertrag eingeschrieben haben. Aber darf der Vertragsarzt das überhaupt?