KV-Notdiensteinsätze: Vereinbarung zur Statusbeurteilung überzeugt noch nicht gänzlich
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Laut KBV ist das Risiko der Scheinselbstständigkeit für Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst abgewendet. Geplant ist eine gesetzliche Regelung, die Sicherheit schafft. Die KVen könnten sofort loslegen.