Berufsordnung geändert: Teil-BAG mit Radiologen nun zulässig

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Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat das Verbot der Zusammenarbeit einer Teil-Berufsaus­übungsgemeinschaft (BAG) mit Radiologen und anderen, nur auf Überweisung hin tätig werdenden Arztgruppen aus ihrer Berufsordnung gestrichen.