Bundessozialgericht gibt bei HzV Arztverbänden recht
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Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung (HzV) anzubieten. Wenn sich Kassen und Hausarztverbände nicht einig werden, werden HzV-Verträge geschiedst. Die Umsetzung solcher Verträge versuchten Kassen gerne mit rechtlichen Tricks hinauszuzögern. Diesem Treiben hat das Bundessozialgericht ein Ende bereitet.