Coronapandemie: Telefonische Krankschreibung nur noch bis Juni möglich

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Ab dem 1.6.2020 muss für eine Krankschreibung wieder eine körperliche Untersuchung erfolgen.

Die Ausnahmeregelung, nach der bei leichten Atemwegserkrankungen ein Telefonat zwischen Arzt und Patient reicht, um einen AU-Schein auszustellen, gilt nur noch bis zum 31. Mai. Danach muss wieder die Praxis aufgesucht werden.