Coronapandemie: Telefonische Krankschreibung nur noch bis Juni möglich
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Die Ausnahmeregelung, nach der bei leichten Atemwegserkrankungen ein Telefonat zwischen Arzt und Patient reicht, um einen AU-Schein auszustellen, gilt nur noch bis zum 31. Mai. Danach muss wieder die Praxis aufgesucht werden.