Cyberversicherungen von Hotline über Rechtshilfe bis Lösegeld
Eine Praxis ohne IT und Internetanschluss gehört heute quasi zu den Bildern der Vergangenheit. Doch Gelegenheit macht Diebe: Ob es um Patientendaten geht oder um „normale“ Erpressung – vor Hackerangriffen sind die Praxen nicht gefeit. Was kann eine Cyber-Police?
Auf einmal lassen sich die Patientenakten nicht mehr öffnen und der Terminkalender reagiert nicht mehr. Selbst E-Mail-Programm und Telefonanlage sind tot. Escape, Task Manager, Neustarts, nichts hilft. Eine Schadsoftware hat die Praxis-IT mit allen Programmen und Dateien verschlüsselt. Die MFA wollte Praxismaterial bestellen und hat die E-Mail eines vermeintlich neuen Anbieters geöffnet. Weder die Firewall noch das Virenschutzprogramm haben den Virus erkannt.
Wenn Patientendaten in Geiselhaft genommen werden
Deckungsumfang der Policen sehr unterschiedlich
Dagegen scheinen dann auch die Kosten für die Police gar nicht mehr so hoch. Für eine Allgemeinarztpraxis mit 250.000 Euro Jahresumsatz mit fünf Mitarbeitenden und keinen weiteren Besonderheiten finden sich bei den Versicherern Angebote mit Jahresprämien zwischen 400 und 1300 Euro. Die Anbieter, mit denen er die besseren Erfahrungen hat, liegen oft in der Mittelklasse, so der Experte.- Erste Hilfe: Zugriff auf eine 24/7-Hotline, und zwar schon bei Verdacht auf einen Angriff.
- Bedienfehler: Besonders in Unternehmen der klassischen Größe einer Arztpraxis sind die Mitarbeitenden immer wieder Angriffsziel von Hackerversuchen.
- Erpressungsgeld und Verhandlungen: Einige Versicherungen vertreten die Position „Mit Hackern verhandelt man nicht“. Auch aus Sicht des Versicherungsexperten ist das verständlich. Doch in einer Arztpraxis sei der Zeitfaktor, bis wieder gearbeitet werden könne, zu relevant für diese Argumentation.
- Strafrechtsschutz: Ist eventuell über andere Versicherung abgedeckt.
- Cloud-Ausfall: Ein Cyber-Angriff auf einen Cloud-Dienstleister bedeutet meist auch eine Betriebsunterbrechung in der Arztpraxis. Diese sollte in ausreichender Höhe mitversichert sein.
- Datenschutz-Bußgelder: Die abgesicherte Summe sollte nicht unter der vereinbarten Versicherungssumme liegen.
- Präventionsprogramm: Bietet z.B. Bestandsaufnahme der Sicherheitsvorkehrungen und Schulung der Mitarbeitenden.
Medical-Tribune-Bericht