Praxisaufgabe: Der Weg zum Wunschnachfolger
Wer nach langjähriger Tätigkeit seine Arztpraxis aufgibt, möchte seine Patienten auch künftig in guten Händen wissen – oft bei einem Wunschnachfolger. Damit dieser die Praxis übernehmen kann, sind berufs- und sozialrechtliche Hürden zu überwinden. Dass die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft einen legalen Weg dafür bietet, hat nun das Bundessozialgericht bestätigt.