Neue Praxisformen (1): Die Vielfalt der ambulanten Versorgungsstrukturen
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Mit Verabschiedung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) in diesem Sommer ist die Praxisform des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) neu in das Bewusstsein vieler Ärzte und ihrer Fachverbände gedrungen. Der Grund: Seit 23.7.2015 wird der Fachübergriff bei Gründung und Betrieb von MVZ nicht mehr gefordert. Und damit ist das MVZ nun auch für Ärzte eine überlegenswerte Alternative, die dies für sich bisher ausgeschlossen hatten. Der erste von zwei Beiträgen zum Thema MVZ gibt einen Einblick in die Vielfalt der ambulanten Versorgungsstrukturen.