Finanztipp: Vererben: Ehegattentestamentauf den Prüfstand stellen
Viele Ehepartner verfassen ihren letzten Willen gemeinschaftlich als „Berliner Testament“. Dabei lauern allerdings erhebliche rechtliche und steuerliche Tücken, welche sogar die Existenzgrundlage gefährden können. Was zu beachten ist und wie Eheleute vorgehen sollten.