Einzelpraxis darf „Zentrum“ heißen
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Bei einer Praxis, die sich Zentrum nennt, kann auch ein einzelner Arzt dahinterstecken. Dies wurde von einem Gericht kürzlich auch bei einer Hamburger Allgemeinärztin bejaht, die auf ihren Schildern mit „Impfzentrum Altona“ plus dem Zusatz „Einzelpraxis“ warb.