Entlassmanagement: Was nächstes Jahr zu beachten ist
Ab Mitte 2017 müssen Krankenhausärzte für jeden Patienten einen Entlassplan erstellen. Bei Bedarf leiten sie auch erste Maßnahmen zur Weiterbehandlung ein, indem sie z.B. akut benötigte Arznei-, Heil- und Hilfsmittel verordnen. Der weiterbehandelnde Vertragsarzt ist zu informieren.