Entzug von Freiheitsrechten: Was zu beachten ist

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In den Entzug von persönlichen Freiheitsrechten sind auch Ärzte involviert. Zum Beispiel dann, wenn Angehörige vom Hausarzt ein Attest erbitten, um eine Betreuung zu beantragen, oder wenn freiheitsentziehende Maßnahmen im Altenheim notwendig erscheinen. Die geschlossene Unterbringung gehört auch dazu.