Elektronische Patientenakte: ePA wird getestet
Elektronische Patientenakte: ePA wird getestet
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen.
Zu Jahresbeginn ist die ePA zunächst in eine 6-monatige Testphase eingetreten, ab 1. Juli 2021 sind Ärzt:innen dann aber verpflichtet, die digitalen Akten mit Befunden, Therapieplänen etc. zu befüllen, sofern der Versicherte dies wünscht. Bis dahin müssen laut Gesetz alle Ärzt:innen die notwendige Ausstattung vorhalten, um Daten über die Telematikinfrastruktur in die ePA zu übertragen oder auszulesen. Andernfalls droht eine Kürzung der Vergütung um 1 %.
Quelle:
KBV
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen.
Zu Jahresbeginn ist die ePA zunächst in eine 6-monatige Testphase eingetreten, ab 1. Juli 2021 sind Ärzt:innen dann aber verpflichtet, die digitalen Akten mit Befunden, Therapieplänen etc. zu befüllen, sofern der Versicherte dies wünscht. Bis dahin müssen laut Gesetz alle Ärzt:innen die notwendige Ausstattung vorhalten, um Daten über die Telematikinfrastruktur in die ePA zu übertragen oder auszulesen. Andernfalls droht eine Kürzung der Vergütung um 1 %.
Quelle:
KBV
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