Steuertipp: Finanzamt als Betreuungs-Sponsor
Angestellte Ärzte oder MFAs können sich nicht nur über ihre Einkommensteuererklärung, sondern auch direkt über ihre Arbeitgeber Steuervorteile für die Kinderbetreuung sichern. Das kann sich für beide Seiten auszahlen. Doch die Bedingungen sind genau einzuhalten, damit das Finanzamt sich nicht querstellt.