Freibeträge der Kinder nutzen - Steuerlast senken

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Bundesverband der Banken

Familien können Kapitalerträge auf mehrere Schultern verteilen und Kapitalvermögen an ihre Kinder verschenken. Da Kindern ebenso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zustehen, kann so die Steuerlast ganz legal vermindert werden.