Schrifliche Arbeitsverträge: Handlungsbedarf für die Arztpraxis
Ab dem 1. August müssen Unternehmen die Vertragsbedingungen in den Arbeitsverträgen mit ihren Mitarbeiter:innen umfangreicher als bisher schriftlich fassen.
Ab dem 1. August müssen Unternehmen die Vertragsbedingungen in den Arbeitsverträgen mit ihren Mitarbeiter:innen umfangreicher als bisher schriftlich fassen.