Ärzt:in und Recht: Hausärzte ohne IP-Grenzen?
Beim Patentrecht stehen die Behandlungsfreiheit, das Leben als höchstes Gut und ein berechtigtes Schutzinteresse im Spannungsverhältnis.
Beim Patentrecht stehen die Behandlungsfreiheit, das Leben als höchstes Gut und ein berechtigtes Schutzinteresse im Spannungsverhältnis.