Vorsorge: Hausärztlicher Rat ist gefragt
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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ergänzen eine Patientenverfügung auf sinnvolle Weise. Jedem, der eine Patientenverfügung erstellt, sollte der Arzt im Rahmen des dazu geführten Beratungsgesprächs unbedingt empfehlen, auch eine von den beiden zusätzlich zu errichten. Folgender Beitrag klärt über die Unterschiede und Details auf.