Entfernungs- oder Kilometerpauschale?: Hausbesuch auf dem Weg in die Praxis
Wie Arbeitnehmer können auch selbständig tätige Ärzte für ihre täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Praxis nur Betriebsausgaben in Höhe der Entfernungspauschale (0,30 Euro je Entfernungskilometer) steuerlich geltend machen. Daran hat auch das seit dem 1. Januar 2014 geltende neue Reisekostenrecht nichts geändert. Für alle anderen beruflichen Fahrten, z. B. Hausbesuche oder Dienstreisen zu Fortbildungsveranstaltungen, darf dagegen die Kilometerpauschale (0,30 Euro je gefahrenen Kilometer) abgezogen werden, wenn ein privates Fahrzeug genutzt wird. Wird ein Praxisfahrzeug genutzt, dürfen die tatsächlichen Fahrzeugkosten angesetzt werden.