Hessen: Abrechnung nur noch übers KV-SafeNet
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Die Abrechnungsdaten für das 3. Quartal 2015 müssen die Ärzte in Hessen über das „KV-SafeNet“ an die KV schicken. Die Übertragung via „eToken“ ist nicht länger zulässig. Die Pflicht zum Umstieg sorgt allerdings für Verärgerung.