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Praxispersonal: Kassen zahlen Masernimpfung

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Die Krankenkassen müssen seit Mitte Mai bei Praxispersonal, das nach dem 31. Dezember 1970 geboren ist, die Kosten für eine zweimalige Impfung gegen Masern übernehmen

Die Krankenkassen müssen seit Mitte Mai bei Praxispersonal, das nach dem 31. Dezember 1970 geboren ist, die Kosten für eine zweimalige Impfung gegen Masern übernehmen, so hat es der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.