Neues Urteil

Neues Urteil: Keine Substitution – oder doch?

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ETL Advision Steuerberatungsgesellschaft

Setzt der Arzt in einer Verordnung das Aut-idem-Kreuz, dann darf der Apotheker das Medikament nicht austauschen. Auch wenn ein Rabattvertrag besteht, muss er das vom Arzt verschriebene und mit Pharmazentralnummer (PZN) gekennzeichnete Medikament abgeben. Das soll auch für Re-Importe gelten.