Keine Umsatzsteuer für medizinische Versorgung in Altenheimen

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Zum Teil haben Ärzte es abgelehnt, Pflege- oder Altenheime über Strukturverträge zu betreuen. Grund war die Umsatzsteuerpflicht auf Honorare, die z.B. für Rufbereitschaften oder Visiten anfielen. Damit ist nun Schluss.