Hausärzte und Pflegeheime: Kooperationsvertrag mit Tücken
Eigentlich ist es eine gute Idee, wenn stationäre Pflegeeinrichtungen mit Ärzten Kooperationsverträge zur Betreuung ihrer Heimbewohner abschließen: Die Mitarbeiter haben einen ärztlichen Ansprechpartner, die Bewohner können häufig direkt im Heim versorgt werden, Kosten und organisatorischer Aufwand verringern sich. Wenn da nicht die Finanzverwaltung wäre, die gerne wähnt, der Arzt erbringe umsatzsteuerpflichtige Leistungen für das Pflegeheim.