Medikationsplan sorgt für bürokratische Belastung

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Krankenversicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben ab dem 1. Oktober einen gesetzlichen Anspruch auf die Anfertigung eines standardisierten Medikationsplans. Das E-Health-Gesetz verpflichtet die Ärzte, ihre Patienten über diesen Anspruch zu informieren.