Mehr als ein ganzer Versorgungsauftrag ist nicht zulässig

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Schlechte Nachricht an alle Überengagierten: Mehr als ein Arztsitz in Vollzeit besteht nicht vor Gericht.

Mediziner, die sich trotz eines ganzen Arztsitzes nicht ausgelastet fühlen, sollten sich ein Hobby suchen. Einen zusätzlichen Versorgungsauftrag gibt es jedenfalls nicht, entschied ein Gericht.