Mithilfe der Arzt-IT Heilmittel wirtschaftlich verordnen

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Ab 2017 gilt es, die Praxissoftware konsequent zu nutzen!

Die wirtschaftliche Verordnung von Heilmitteln soll nach § 73 Abs. 8 SGB V „automatisiert“ werden. Für Vertragsärzte wird die Nutzung entsprechender Praxissoftware ab 2017 obligatorisch. Diese beinhaltet die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, auch die über besondere Versorgungsbedarfe.