Neue Fristen für den TI-Anschluss: Dritter Konnektor ist da
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Praxen müssen bis Ende März 2019 alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur (TI) verbindlich bestellt haben und spätestens ab dem 1. Juli die Versichertendaten beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte online abgleichen und ggf. aktualisieren, um keine Honorarkürzung (1 %25) zu riskieren.