Videoüberwachung

Videoüberwachung: Nicht in der Arztpraxis

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Ärzte, die eine Videoüberwachung für notwendig halten, sollten sich zuvor mit ihrem Datenschutzbeauftragten besprechen.

Die Videoüberwachung in einer frei zugänglichen Arztpraxis ist regelmäßig nicht zulässig, so geht es aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor (Az.: 6 C 2.18).