Videoüberwachung: Nicht in der Arztpraxis
Die Videoüberwachung in einer frei zugänglichen Arztpraxis ist regelmäßig nicht zulässig, so geht es aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor (Az.: 6 C 2.18).
Die Videoüberwachung in einer frei zugänglichen Arztpraxis ist regelmäßig nicht zulässig, so geht es aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor (Az.: 6 C 2.18).