Notarzt unterlässt Reanimation bei 84-Jährigem – keine Straftat

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Als der Notarzt zu einem 84-jährigen Krebskranken gerufen wird, sitzt dieser mit einer Medikamentenüberdosis bewusstlos im Rollstuhl. Der Sohn lehnt Wiederbelebungsmaßnahmen ab, der Notarzt hält sich daran. Zu Recht, so das Landgericht Deggendorf.