Notarzt unterlässt Reanimation bei 84-Jährigem – keine Straftat
Als der Notarzt zu einem 84-jährigen Krebskranken gerufen wird, sitzt dieser mit einer Medikamentenüberdosis bewusstlos im Rollstuhl. Der Sohn lehnt Wiederbelebungsmaßnahmen ab, der Notarzt hält sich daran. Zu Recht, so das Landgericht Deggendorf.