Urteil

Urteil: Patienten dürfen sich selbst einweisen

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Krankenhäuser dürfen Versicherte, die sich ohne vertragsärztliche Einweisung mit einer Akutsymptomatik vorstellen, nicht einfach ohne Untersuchung wegschicken.

Gesetzlich Versicherte können sich auch selbst in ein Krankenhaus einweisen, das hat das Bundessozialgericht kürzlich entschieden (Az.: B 1 KR 26/17 R).