Pauschalhonorar für Kooperationen mit Pflegeheimen? Umsatzsteuer droht!

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:

Derzeit schließen viele KVen und Kassen Kooperationsverträge mit Pflegeheimen. Jetzt hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein klargestellt: Ärztliche Leistungen aus Verträgen mit Pflegeheimen sind umsatzsteuerpflichtig.