Pauschalhonorar für Kooperationen mit Pflegeheimen? Umsatzsteuer droht!
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Derzeit schließen viele KVen und Kassen Kooperationsverträge mit Pflegeheimen. Jetzt hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein klargestellt: Ärztliche Leistungen aus Verträgen mit Pflegeheimen sind umsatzsteuerpflichtig.