Pflegepersonalstärkungsgesetz macht Kooperationsverträge zur Pflicht
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Ab 2019 müssen Pflegeheime Kooperationsverträge mit Vertragsärzten haben. Die KBV sieht die Neuregelung kritisch.
Ab 2019 müssen Pflegeheime Kooperationsverträge mit Vertragsärzten haben. Die KBV sieht die Neuregelung kritisch.