Arzt und Recht: Rezeptversand an Apotheker erlaubt?
Grundsätzlich dürfen Apotheker, Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister zusammenarbeiten. Allerdings nur, solange keine Gefährdung des Patientenwohls zu befürchten ist. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die freie Entscheidung des Patienten (z. B. freie Arzt- und Apothekenwahl) nicht gewährleistet wird oder Patienten gar gegen Entgelt zugewiesen werden.