SARS-CoV-2: Schweigepflicht bei positivem Test?
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Die ärztliche Schweigepflicht wird als „heilige Pflicht“ des Arztes verstanden. Die derzeitige Pandemielage in Deutschland zwingt jedoch danach zu fragen, ob ein Betriebsarzt dennoch berechtigt oder sogar verpflichtet ist, gegen diese Pflicht zu verstoßen, wenn ein Arbeitnehmer positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden ist.