Abrechnungstipp

Abrechnungstipp: Steigerungsfaktoren der GOÄ rechtskonform anwenden

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Oftmals werden Steigerungsfaktoren der GOÄ in der Praxis nicht angewendet. Damit sollen unliebsame Reklamationen seitens der Kostenträger umgangen werden. Doch das ist nicht notwendig, wenn die aktuelle Rechtsprechung und die Inhalte des Paragrafen 5 der GOÄ korrekt Anwendung finden. Unsere Abrechnungsexpertin Ursula Klinger-Schindler erklärt, worauf Sie achten müssen.