Betreuungsrecht: Strafbarkeitsrisiko für Ärzte
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Seit 1992 gibt es in Deutschland das Betreuungsrecht, das leider vielen Personen – auch Ärzten – unbekannt ist. Das Betreuungsrecht hat seinerzeit das Entmündigungsrecht aufgehoben. Zielsetzung war, die damals ca. 450.000 Entmündigungen zahlenmäßig zu reduzieren. Im Ergebnis liegen heute dafür über 1,4 Millionen Betreuungsfälle vor – die Zahlen steigen weiter. Prof. Dr. jur. Volker Thieler, Vorsitzender der Kester-Haeussler-Stiftung, erklärt hier, welche Bedeutung das Betreuungsrecht für Ärzte, Angehörige und Betroffene hat und warum eine Vorsorgevollmacht immens wichtig für alle Beteiligten ist.