Substitutionsverbot: G-BA listet Arzneien auf
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat vier Wirkstoffe benannt, die vom Apotheker nicht mit einem wirkstoffgleichen Präparat ersetzt werden dürfen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat vier Wirkstoffe benannt, die vom Apotheker nicht mit einem wirkstoffgleichen Präparat ersetzt werden dürfen.