Firmenlauf

Sturz bei Firmenlauf ist kein Arbeitsunfall

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Nach Einschätzung des Gerichts fehlt der innere Zusammenhang, um den Firmenlauf der Beschäftigung zuzurechnen.

Der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gilt nicht während eines Firmenlaufs, entschied das LSG Berlin-Brandenburg und schließt sich damit der Vorinstanz an. Während der Veranstaltung im Jahr 2019 stürzte die Klägerin auf nassem Boden mit Inline­skates und brach sich ein Handgelenk.