Sturz bei Firmenlauf ist kein Arbeitsunfall
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Der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gilt nicht während eines Firmenlaufs, entschied das LSG Berlin-Brandenburg und schließt sich damit der Vorinstanz an. Während der Veranstaltung im Jahr 2019 stürzte die Klägerin auf nassem Boden mit Inlineskates und brach sich ein Handgelenk.