Telematik-Infrastruktur: KVen trommeln zum Endspurt
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„Praxen, die bis Ende März keine rechtsverbindlichen Verträge abschließen, müssen wir – rückwirkend ab 1. Januar 2019 – das Honorar um 1 %25 kürzen“, schreibt die KV Bayerns. Und was droht Ärzten, die trotz rechtzeitigem Bestellen des Telematikkonnektors die Frist für den Online-Datenabgleich reißen?