Cannabis-Verordnung: Vergütung ist enttäuschend
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Bereits seit März 2017 dürfen Haus- und Fachärzte getrocknete Cannabisblüten und standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon auf einem Betäubungsmittelrezept verordnen. Rückwirkend zum 1. Oktober 2017 wurden jetzt drei neue GOPs zur Vergütung des Verordnungsaufwands in den EBM aufgenommen. Das Honorar ist allerdings unattraktiv.