Dr. Langs Finanztipps: Werbungskosten für Zweitwohnung
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Eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen ist in vielen Partnerschaften nichts Ungewöhnliches mehr. Die Aufwendungen für die Zweitwohnung können als Werbungskosten bei der Steuer berücksichtigt werden. Aber geht das auch, wenn die Wohnung z. B. während der Elternzeit für einige Monate nicht bewohnt werden kann?