Fortbildungspflicht: Zeitig Punkte sammeln!
Vertragsärzte sind verpflichtet, alle fünf Jahre gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) den schriftlichen Nachweis zu erbringen, dass sie im zurückliegenden Fünfjahreszeitraum ihrer Fortbildungsverpflichtung nachgekommen sind.