Fortbildungspflicht

Fortbildungspflicht: Zeitig Punkte sammeln!

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Aktualisiert am:
N. Arbasowsky

Vertragsärzte sind verpflichtet, alle fünf Jahre gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) den schriftlichen Nachweis zu erbringen, dass sie im zurückliegenden Fünfjahreszeitraum ihrer Fortbildungsverpflichtung nachgekommen sind.