Impfpflicht

Corona: Was die Impfpflicht für Arztpraxen bedeutet

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Auch der Praxisinhaber muss seine Immunität fristgerecht nachweisen.

Bis zum 15. März muss das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gegen COVID-19 geimpft oder davon genesen sein. Prof. Dr. Dr. Alexander ­Ehlers, Arzt und Fachanwalt für Medizinrecht, erklärt, was ­Arbeitgeber nun tun müssen.