Lohn im Minijob

Gleicher Lohn im Minijob: Bundesarbeitsgericht stärkt Gleichbehandlung

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Geklagt hatte ein geringfügig beschäftigter Rettungsassis­tent, der 12 Euro die Stunde erhielt. Seine hauptamtlichen Kollegen in Voll- und Teilzeit bekamen 17 Euro.

Minijobber werden oft schlechter bezahlt als ihre regulär beschäftigten Kolleg:innen. Dies ist nicht ohne Weiteres zulässig, urteilte das Bundesarbeitsgericht.