„Freundliche“ Kündigung kann Ärzte teuer zu stehen kommen
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Ärzte hatten in ihrer MFA mit dem Hinweis gekündigt, dass sie ja mittlerweile „pensionsberechtigt“ sei. So nicht, urteilte das Bundesarbeitsgericht.
Ärzte hatten in ihrer MFA mit dem Hinweis gekündigt, dass sie ja mittlerweile „pensionsberechtigt“ sei. So nicht, urteilte das Bundesarbeitsgericht.