Masernschutzgesetz

Masernschutzgesetz: Impfnachweis im Praxsteam

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Wer nach dem Jahr 1970 geboren wurde und in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommt, muss bis zum 31. Juli 2022 die Masernimpfung nachweisen.

Zum 31. Juli 2022 endet in Deutschland die Übergangsfrist zum Nachweis der Masernimpfung. Liegt dieser Nachweis für einzelne Mitarbeiter:innen nicht vor, droht der Praxis eine Geldbuße.