Masernschutzgesetz: Impfnachweis im Praxsteam
Zum 31. Juli 2022 endet in Deutschland die Übergangsfrist zum Nachweis der Masernimpfung. Liegt dieser Nachweis für einzelne Mitarbeiter:innen nicht vor, droht der Praxis eine Geldbuße.
Zum 31. Juli 2022 endet in Deutschland die Übergangsfrist zum Nachweis der Masernimpfung. Liegt dieser Nachweis für einzelne Mitarbeiter:innen nicht vor, droht der Praxis eine Geldbuße.