Pflegekompetenzgesetz

Erweiterte Heilkunde in der Pflege: Mehr Delegation oder Substitution ärztlicher Leistungen?

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Pflege kann viel mehr als sie darf, meint der Bundesgesundheitsminister und wird tätig.

Pflegefachkräfte sollen künftig neben Ärztinnen und Ärzten selbstständig erweiterte heilkundliche Leistungen erbringen können. Das sieht der Referentenentwurf des BMG zum Pflegekompetenzgesetz vor. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband mag zwar die teambasierte, interprofessionelle Zusammenarbeit, meldet aber Klärungsbedarf an.