Arbeitszeitbetrug

Raucherpausen als Arbeitszeitbetrug: Kündigung ohne Abmahnung möglich

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Arbeitgeber sollten ausdrücklich festhalten, ob Raucherpausen gestempelt werden müssen.

Wer Raucherpausen macht, ohne sie zu dokumentieren, begeht unter Umständen Arbeitszeitbetrug. Aufgrund des Vertrauensbruchs ist eine Kündigung möglich, urteilte ein Gericht. Zahlreiche Gegenargumente verfingen nicht.