Corona und Arbeitsschutz

Corona-Arbeitsschutzverordnung: Ende absehbar

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Betriebe müssen nicht mehr prüfen, ob sie Angestellte ins Homeoffice schicken oder ihnen Schnelltests anbieten können.

Die Regelungen des Corona-Arbeitsschutzes sollen bereits zum 2. Februar auslaufen. In Bayern und Baden-Württemberg endet zudem die Maskenpflicht in Arztpraxen – zumindest für das Personal.